MBGIS führt für Sie Verkehrssicherheitsprüfungen von Immobilien, Spielplätzen und Bäumen durch. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben.
Allgemeines zur Verkehrssicherheitsprüfung von Bäume n, Immobilien und Spielplätzen
Inhaber eines Grundstücks haben eine grundsätzliche Verkehrssicherungspflicht. Diese betrifft sämtliche allgemein zugänglichen Bereiche. Dazu gehören:
- Räum- und Streupflicht
- Baumkontrollen
- Verkehrssicherheitsprüfung der Immobilien
- Verkehrssicherheitsprüfung von Spielplätzen
- Verkehrssicherheitsprüfung der Zugangs- und Gartenwege, Einfriedungen, Eingangsbereiche und Treppenhäuser
- Verkehrssicherheitsprüfung des Dachbereichs
- Überprüfung des technischen Bereichs
Verkehrssicherheitsprüfung der Immobilien
Die Verkehrssicherheitsprüfung von Immobilien ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bringt den Inhabern auch viele Vorteile. Sie dient der Unfallvermeidung und ist ein Instrument der Instandhaltungsplanung. Zudem lässt sich im Ergebnis der Verkehrssicherheitsprüfung der Sicherheitsaspekt gegenüber Mietern und der Öffentlichkeit kommunizieren. Die Mieter dürfen auf sicheres Wohnen vertrauen. Am Ende der Verkehrssicherheitsprüfung von Immobilien erfolgt eine Dokumentation. Wenn Sie diese Überprüfung auf einen externen Beauftragten übertragen, hat das für Sie viele Vorteile. Sie übertragen damit die Organisationshaftung auf MBGIS als Auftragnehmer. Wir verantworten auch die lückenlose Dokumentation. Zudem erhalten Sie alle Leistung von MBGIS aus einer Hand. Die Verkehrssicherheitsprüfung von Immobilien erfolgt per Begehung und Kontrolle durch geschultes und erfahrenes Fachpersonal. Zu unseren Leistungen gehören die Bewertung der Ist-Situation und die Festlegung durchzuführender Arbeiten, die Dokumentation und die Überprüfung des Gebäudes von außen und innen sowie seiner Außenanlagen. Wir überprüfen Kellerabgänge und Lichtschächte, das Dach und Kamine, Balkonbrüstungen, die Fassade, Alarmanlagen, elektrische Tiefgaragenrolltorsicherungen, Öltankanlagen, die Heizungs- und Schwimmbadtechnik, Brandschutzvorrichtungen, Garagen und Pkw-Einstellplätze sowie die Rettungswege. Im Rahmen unseres e-Checks überprüfen wir die Elektrosicherheit, auch ein Gas-Check gehört zur Verkehrssicherheitsprüfung.
Verkehrssicherheitsprüfung von Spielplätzen
Die Verkehrssicherheitsprüfung von Spielplätzen erfolgt nach EN-1176. Die Kinderspielplätze benötigen eine besondere Kontrolle auf Gefahrenquellen. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Standfestigkeit und Mängelfreiheit der Spielgeräte. Der Sand eines Spielplatzes darf nicht verunreinigt sein. Besonders Scherben sind eine große Gefahr. In der Umgebung eines Spielplatzes ist deshalb der Rasen kurz zu halten: Auf diese Weise lassen sich herumliegende Glasscherben schnell entdecken und entfernen. Die EN-1176 umfasst sieben Teile, welche jeweils einzelne Bereiche der Verkehrssicherheitsprüfung von Spielplätzen regeln. Auch zur Wartung nehmen sie Stellung. Die EN-1177 ist eine gesonderte Norm für die stoßdämpfenden Eigenschaften des Spielplatzbodens. Die Sicherheitsstandards der EN-1176 gelten für standortgebundene Spielgeräte in diesen Bereichen:
- öffentliche Spielplätze
- Spielplätze in Kindergärten
- Spielplätze in Schulen
- Spielplätze im Privatbereich (Wohnhausanlagen, Gastgärten)
- Spielplätze in Restaurants, Kaufhäusern, Einkaufscentern und weiteren kommerziellen, öffentlich zugänglichen Bereichen
Zur Verkehrssicherheitsprüfung von Spielplätzen gehört die spezifische Verkehrssicherheitsprüfung der fest installierten Spielgeräte unabhängig davon, ob diese nach durch den Hersteller vorgegebenen Regeln oder den eigenen Spielregeln des Betreibers benutzt werden. Auch spielt es keine Rolle, ob sie für eine einzelne Person oder mehrere Personen gedacht sind. Die EN-1176 legt Anforderungen an die Spielgeräte fest, um ihre Benutzer vor Gefahren zu schützen, wenn die Geräte bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verkehrssicherheitsprüfung der Spielgeräte entbindet nicht die Aufsichtspersonen von ihrer Aufsichtspflicht. Vielmehr ist die Verkehrssicherheitsprüfung von Spielplätzen ein Instrument für die Betreiber und Hersteller, das den Plätzen und Geräten die nötige Sicherheit bescheinigt bzw. Mängel aufdeckt. Zu den Herstellern gehören in diesem Sinne auch diejenigen Personen oder Einrichtungen, die im Eigenbau Sonderanfertigungen hergestellt haben, beispielsweise bespielbare Skulpturen, alte Lokomotiven oder umfunktionierte Klopfstangen. Hiervon lässt die EN-1176 eine Ausnahme zu: Auf Abenteuerspielplätzen, die vollständig vom Betreiber errichtet wurden und als Areal abgeschlossen sind, unterliegen die Geräte der permanenten Aufsichtspflicht durch die Betreiber. Diese müssen dafür Sorge tragen, dass es keine gefährlichen Spielgeräte gibt und diejenigen Spielgeräte, die nur ab einem bestimmten Alter von Kindern und auch nur bei entsprechender körperlicher und psychischer Gesundheit genutzt werden können, dementsprechend bestimmungsgemäß bespielt werden. Eine Betreuungsperson muss dennoch zugegen sein. Oft handelt es sich um kurzlebige Geräte, die nicht den Bestimmungen der EN-1176 unterliegen. Die Anwendung der EN-1177 (sicherer Boden) bleibt davon unbenommen. Wir schlagen Ihnen dennoch vor, solche Geräte einer Verkehrssicherheitsprüfung zu unterziehen, damit Sie als Betreiber eines Abenteuerspielplatzes auf der sicheren Seite bleiben.
Verkehrssicherheitsprüfung von Bäume
Die Baumkontrollen sollen sicherstellen, dass Äste ausreichend fest sind und der Baum insgesamt einen sicheren Stand hat. Beides soll bis zur Windstärke 8 standhalten. Ab Windstärke 11 und anderen Extremereignissen (Eisregen, starker Nassschneefall etc.) ist eine gesonderte Verkehrssicherheitsprüfung von Bäume n erforderlich. Wie bei allen Verkehrssicherheitsprüfungen dokumentieren wir selbstverständlich auch die Baumkontrollen.